Von: Siegfried Otto Hepp
Wichtiger wie das Kennzeichen währe die Bekanngabe der Fahrgestellnummer.
View ArticleVon: lowin
Toll, wenn auf diese Weise einem Geschädigten geholfen werden könnte. Jedoch sollte hier die Fahrgestellnummer und Besonderheiten des gestohlemnen Fahrzeugs auch zwingend angegeben werden. Sonst ist...
View ArticleVon: Jörg Maschke
Klar ! Wir können aber leider nur das öffentlich machen, was uns zugespielt wird…. MfG Jörg
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